27. April 2024
DRK-Blutspendetermine Logo
Suchen Sie Ihren aktuellen Blutspendetermin in:
 

Designed by:
powered by purecom4 - die medienwerkstatt
Rezepte und Medikamente PDF Drucken E-Mail

Wir verordnen Präparate, die für Sie geeignet sind.
Falls notwendig, geben wir Ihnen zusätzliche Empfehlungen. Fragen Sie um Rat, bevor Sie viel Geld für unwirksame oder gar schädliche Präparate ausgeben. Rezepte können ohne Ausnahmefälle per Post verschickt werden.


Zusätzliche allg. Informationen:

Ein Rezept (v. lat.: recipe „nimm“ [des Arztes], sowie das darauf folgende receptus „erhalten“ [des Apothekers]) ist in der Medizin und Pharmazie die Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf „Kassenrezepten“ verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab. Der Patient muss einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (in Deutschland etwa das rosafarbene Muster 16 für Arzneiverordnungen; Muster 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält ein „Privatrezept“. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen selbst begleichen. Auch Kassenpatienten erhalten ein Privatrezept, wenn die Verordnung keine Kassenleistung ist. Das Privatrezept erfordert keine besondere Form. Zum Teil werden blaue oder grüne Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln.
Alle Angaben unter "Zusätzliche allg. Informationen" ohne Gewähr