20. April 2024
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Chipkarte
Wenn Sie uns besuchen, denken Sie bitte daran, dass wir von Ihnen Ihre Krankenversicherungskarte benötigen, da ohne die Karte keine Kassenleistungen erbracht werden dürfen.

Bringen Sie möglichst immer Ihren Medikamentenplan mit!
Weitere Aufzeichnungen sind oft sehr hilfreich:

  • bei Patienten mit Herzschwäche(Herzinsuffiziens) tägliches Wiegen
  • bei Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetis) die Blutzuckerwerte
  • bei Patienten mit Bluthochdruck (Hypertonie) die Blutdruckwerte (RR)
  • bei Patienten mit chronsch. Bronchialerkrankungen (COPD) die peak-flow Werte
  • bei Patienten mit"Blutverdünnung" (Marcumartherapie) den Marcumarpass

Für chronisch kranke Patienten empfehlen wir die Anlage eines Hefters.
Warum DIN A4 Format für den Hefter?
Er ist zwar etwas groß, er geht aber seltener verloren als andere, kleinere Formate!

Praxisgebühr
Diese Gebühr muß jede Patientin entrichten, die gesetzlich krankenversichert über 18 Jahre alt ist und keine gültige Überweisung eines anderen Arztes vorlegen kann. Bitte beachten Sie, daß bei fehlender Chipkarte oder nicht entrichteter Praxisgebühr keinen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung oder Beratung besteht.