25. April 2024
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Grundsätzlich sind alle Atteste und Bescheinigungen kostenpflichtig.
Nicht kostenflichtig sind:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Rehasport gemäß Formularvordruck

Nach Kostenzusage des Antragstllers bearbeiten wir umgehend den Vorgang.

 

Zusätzliche allg. Informationen:
Ab wievielen Tagen Krankheit muss man seinem Arbeitgeber ein Attest vom Arzt vorlegen?

Arbeitsunfähigkeits-Nachweis ab ersten Krankheitstag: BAG 5 AZR 726/96 Urteil vom 01.10.1997

Der Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat darzulegen und zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war. Diesen Beweis führt der Arbeitnehmer in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Er kann diesen Beweis aber auch mit jedem anderen zulässigen Beweismittel führen. Es ist zulässig, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag krankheitsbedingter Arbeitsunfähig-keit beigebracht werden muss. Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Beibringung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EntgFG) nicht nach, so folgt hieraus allein kein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, sondern nur ein Zurückbehaltungsrecht (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG). Es endet, wenn der Arbeitnehmer anderweitig bewiesen hat, arbeitsunfähig krank gewesen zu sein. ...

Der Arbeitnehmer hat die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen ... In der Regel führt der Arbeitnehmer diesen Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber wie auch vor Gericht durch die Vorlage einer förmlichen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ... Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweis für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu. Dies ergibt sich aus der Lebenserfahrung. Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt ...

Alle Angaben unter "Zusätzliche allg. Informationen" ohne Gewähr